Hintergrundpapier zur Zulässigkeit der Ausweitung des EU-Emissionshandels auf Verkehr und Wärme erschienen

Würzburg, 12. Juli 2019

Derzeit wird in Deutschland ein Vorschlag diskutiert, die bislang nicht vom europäischen Emissionshandelssystem erfassten Bereiche Wärme und Verkehr einseitig in Deutschland über Art. 24 Emissionshandels-Richtlinie einzubeziehen. Diese Bestimmung erlaubt es den Mitgliedstaaten grundsätzlich, vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Europäische Kommission, das ETS-System auf weitere Tätigkeiten und Treibhausgase in ihrem Staatsgebiet auszuweiten. Fraglich ist, ob dies auch für sogenannte „Upstream“-Emissionen geht, d.h. für Emissionen, die – anders als im Regelfall des Emissionshandelssystems – nicht bei den zu Verpflichtenden entstehen. Emittierender und Verpflichteter würden dabei auseinanderfallen. In einem Hintergrundpapier befasst sich Jana Nysten mit der Reichweite des Art. 24 EHS-RL und der Möglichkeit, darüber auch Upstream-Emissionen in das Emissionshandelssystem einzubeziehen.

Hintergrundpapier