Hintergrundpapier zur Abstandsregelung für die Windenergie und den „dörflichen Strukturen“ erschienen

Würzburg, 18. November 2019

Im Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm hatte sich das Klimakabinett bereits auf die Einführung eines Mindestabstands für Windenergievorhaben geeinigt. Die gesetzliche Umsetzung der Regelung soll zeitnah im Kabinett beschlossen werden – der aktuelle Referentenentwurf des BMWi zum Kohleausstiegsgesetz sieht zu diesem Zweck Änderungen im Baugesetzbuch vor. Im Fokus aktueller Diskussionen stehen die Fragen um die Anknüpfung des bundesrechtlichen Mindestabstands und insbesondere die Frage: Was sind dörfliche Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung?

Dr. Nils Wegner nähert sich insbesondere dieser Frage im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 47 mit den Mitteln juristischer Auslegung. Er zeigt auf, welcher Diskussionsstand bereits im Eckpunktepapier der Bundesregierung fixiert wurde, welche Fragen hier aber auch offen geblieben sind. Der Referentenentwurf des BMWi wird anhand der Überlegungen zu dem Eckpunktepapier, aber auch dem einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstab der Gleichbehandlung gemessen. Ein eigener Formulierungsvorschlag zeigt, dass eine rechtstechnische Umsetzung möglich ist, die sich nicht nur stärker an der Einigung im Eckpunktepapier orientiert, sondern auch geeignet ist, dem Gebot der Gleichbehandlung in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen.