Fast schon traditionell findet die Frühjahrstagung der Stiftung Umweltenergierecht in Berlin statt. So auch die heutigen 17. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht, zu denen gut 100 Teilnehmer in die Vertretung Baden-Württembergs in den Tiergarten gekommen waren.
Thematisch stand die Tagung unter der Überschrift „Gemeinsame Ausschreibung und Innovationsausschreibungen: Blaupause für das künftige Förderdesign? – Ein Blick auf europarechtliche Anforderungen, Erfahrungen anderer Länder und die Pläne der Bundesregierung zu technologieneutralen Ausschreibungen“.
Das neue EEG 2017 sieht in zwei Verordnungsermächtigungen ab Mai 2018 Pilotvorhaben für sogenannte Innovationsausschreibungen und gemeinsame Ausschreibungen für Windenergie- und Solaranlagen vor. Damit sollen in Deutschland erstmals Elemente eines technologieneutralen Ausschreibungsdesigns erprobt werden. Für die gemeinsamen Ausschreibungen gibt es bereits einen Verordnungsentwurf, der vorige Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Die Tagung ging der Frage nach, wieviel „Brüssel“ und wieviel „Berlin“ in dieser Verordnung steckt, wie sich die flankierenden Vorgaben gerade für die neu definierten Verteilernetzausbaugebiete auf die Projektierung auswirken und was man sich im besten Fall von den Innovationsausschreibungen erhoffen darf, deren Eckpunkte erst in der neuen Legislaturperiode vorgelegt werden sollen.
Die Würzburger Gespräche haben im Frühjahr immer auch einen internationalen Fokus. So wurde in aktuellen Berichten aus Großbritannien, Spanien und Chile deutlich, welche technologieneutralen Aspekte diese drei Länder jeweils in ihrem Ausschreibungsdesign verortet haben und welche Erfahrungen dort damit gesammelt wurden.