Gut ein Jahr „überragendes öffentliches Interesse“ in § 2 EEG 2023: Wie wirkt die gesetzgeberische Wertungsentscheidung zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren?

Würzburg, 2. November 2023

Die heute veröffentliche Würzburger Studie „Das überragende öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit nach § 2 EEG 2023“ setzt sich mit dem in § 2 EEG 2023 festgeschriebenen „überragenden öffentlichen Interesse“ am Ausbau der Erneuerbaren sowie deren Beitrag zur „öffentlichen Sicherheit“ auseinander. Frank Sailer und Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht erläutern darin den Inhalt und die Wirkungsweise des § 2 EEG 2023 und zeigen konkrete Anwendungsbeispiele sowie die neuste Rechtsprechung auf. Außerdem wird Art. 3 EU-Notfall-VO und sein Verhältnis zu § 2 EEG 2023 dargestellt.

Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie sind, dass § 2 EEG 2023 eine sinnvolle und wirkungsvolle Regelung sei, die zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beitragen könne. Der Gesetzgeber dürfe jedoch nicht dabei stehen bleiben. Bund und Länder seien aufgerufen, den Ausbau der Erneuerbaren durch weitere Maßnahmen zu beschleunigen.

Zu diesem Thema veranstaltet die Stiftung Umweltenergierecht am 16. November 2023 ein kostenfreies Online-Seminar.

Zur Pressemitteilung