Die unionsrechtlich vorgegebenen Versorgerpflichten werden häufig als Hindernis für die Etablierung von Bürgerenergieprojekten gesehen. In einem Aufsatz in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EnWZ gehen Anna Papke und Dr. Daniela Fietze von der Stiftung Umweltenergierecht der Frage nach, ob die Versorgerpflichten auch dann einzuhalten sind, wenn eine „gemeinsame Nutzung“ von Strom (englisch: „Energy sharing) vorliegt.
Die Tätigkeit der „gemeinsamen Nutzung“ wurde vom EU-Gesetzgeber neu im Rahmen des Gesetzespakets „Saubere Energie für alle Europäer“ geschaffen. Mitglieder von Bürgerenergiegemeinschaften, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und gemeinschaftliche Eigenversorger sollen so den innerhalb der Gemeinschaft erzeugten Strom selbst verbrauchen können.
Der Beitrag ist im Rahmen des Projekts „OwnPV-Outlook“ entstanden.