EU-Strommarktreform: Neue Impulse für die Förderung und Vermarktung von erneuerbaren Energien

Würzburg, 12. September 2024

Wie soll der zukünftige Ausbau von erneuerbaren Energien finanziert werden? Das ist spätestens seit dem Beschluss der Wachstumsinitiative Gegenstand heftiger Diskussionen. Daran anknüpfend hat zudem das BMWK im August das Optionenpapier „Strommarktdesign der Zukunft“ zur Konsultation gestellt. Impuls dafür war (auch) die EU-Strommarktreform.

Die Reform bringt nämlich wichtige Neuerungen für die Förderung und Vermarktung von erneuerbaren Energien. Im Mittelpunkt stehen zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) und Strombezugsverträge (Power Purchase Agreements, PPAs). Diese Instrumente sollen die Kostensicherheit für Verbraucher stärken und den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Im ersten Teil eines Aufsatzes in der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) analysiert Johanna Kamm von der Stiftung Umweltenergierecht die neuen Regelungen und die rechtlichen Leitplanken, die bei der nationalen Neukonzeptionierung der Förderung zu beachten sind.

Zur Zusammenfassung