Am 2. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C‑718/18 entschieden, dass Deutschland die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des dritten Energiebinnenmarktpakets nicht zutreffend umgesetzt hat. Beanstandet wird, dass die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben nicht gewährleistet wird. Dies soll mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nun geändert werden. Hierzu wurde Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger für die Bundestagsanhörung berufen.
In seiner mit Tobias Klarmann, Johannes Hilpert und Nils Wegner erarbeiteten Stellungnahme wies Thorsten Müller darauf hin, dass mit dem Gesetzentwurf die Herstellung eines unionsrechtskonformen Zustandes erreicht wird. Allerdings machte er deutlich, dass einzelne Formulierungen problematisch sein können. Bloße gesetzgeberische Hinweise auf Regelungsoptionen für die Regulierungsbehörde seien wohl nicht zu bestanden; soweit diesen jedoch eine Verbindlichkeit zugewiesen wird, bestehen Unsicherheiten