Energy Sharing als neuer Baustein für die Bürgerenergie? Die Vorgaben des Entwurfs im Energiewirtschaftsgesetz

Tarragona, 14. Mai 2025

Bürgerenergie ist in verschiedenen Facetten, z. B. mit Bürgerwindparks oder PV vom eigenen Dach, etablierter Teil der Energiewende in Deutschland. Nun kommen aus dem Europarecht neue Impulse: Das Konzept des „Energy Sharing“ sieht vor, dass eigener Strom direkt zwischen Erzeugern und Verbrauchern unter bestimmten Bedingungen „geteilt“ werden kann. Zur Umsetzung dieser Vorgaben aus der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie hatte die Ampel-Regierung einen Entwurf vorgelegt, der nach dem Ende der Koalition jedoch nicht mehr weiterverfolgt wurde.

Im Rahmen einer von der Universität Universitat Rovira i Virgili in Tarragona veranstalteten Konferenz zu „Bürgerenergie in Zeiten des Umbruchs“ stellte Anna Papke in einem englischsprachigen Online-Vortrag die Regelungen des deutschen Energy-Sharing-Entwurfs im Energiewirtschaftsgesetz vor und ordnete die Vorgaben ein. Ausblickend stellte sie fest, dass „Energy Sharing“ im aktuellen Koalitionsvertrag genannt wird. Es ist also wahrscheinlich, dass auch die neue Regierung das Thema wieder aufgreifen wird.