Ein neues Fundament für die Forschungsarbeit – Stiftung Umweltenergierecht erhält finanzielle Förderung des Bundes

Würzburg, 2. Juni 2022

Der Bundestag hat heute eine institutionelle Förderung der Stiftung Umweltenergierecht im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum Bundeshaushalt 2022 verankert. Damit erhält das Forschungsteam der Stiftung einen wichtigen neuen Finanzierungsbaustein, der eine stabilere wirtschaftliche Basis schafft und das Institut als unabhängige außeruniversitäre Forschungseinrichtung stärkt. Zudem wird mit der institutionellen Förderung der Aufbau weiterer Forschungsfelder ermöglicht und unterstützt. „Wir sind für diese Anerkennung und den damit verbundenen Vertrauensvorschuss sehr dankbar und freuen uns sehr. Die Entscheidung ist eine qualitative Aufwertung unseres Instituts und legt die Basis dafür, unsere Forschungsarbeiten angesichts der fundamentalen Veränderungsnotwendigkeiten noch weiter intensivieren zu können“, freut sich Dr. Thorsten Müller, Vorsitzender des Stiftungsvorstands. Von 2022 bis vorerst 2026 stehen insgesamt 10,45 Mio. Euro zur Verfügung. Die institutionelle Förderung schafft damit eine verlässliche und stabile Grundfinanzierung, die zugleich die für die Wissenschaft unverzichtbare Unabhängigkeit stärkt.

Pressemitteilung