Um die Ausbauziele für die Photovoltaik (PV) zeitnah und günstig zu erreichen, braucht es neben PV-Dachanlagen auch neue PV-Freiflächenanlagen. Für deren Ausbau muss nicht zuletzt eine ausreichende Flächenbereitstellung kontinuierlich gewährleistet werden. Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich daher die planungsrechtliche Situation für PV-Freiflächenanlagen in ihrer neusten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 41 näher angesehen.
Aktuell entscheiden die Gemeinden weitgehend frei, ob und in welchem Umfang sie mit Bebauungsplänen Flächen für die PV bereitstellen. Ausnahmen bilden hier lediglich bestimmte Außenbereichsprivilegierungen. Da für die Ausbauziele in Zukunft jedoch deutlich mehr Flächen benötigt werden als bisher, erscheint es fraglich, ob die freiwilligen Planungen der Gemeinden dafür auch mittel- und langfristig ausreichen. Jonas Otto und Dr. Nils Wegner zeigen daher Optionen für eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens auf, um im Landesrecht die Flächenbereitstellung künftig stärker rechtlich abzusichern.