2019 ist das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) in Kraft getreten. Die Bundesregierung plant nun nach intensiven Diskussionen Änderungen im KSG, unter anderem mit einem CO2-Gesamtbudget. Zum Klimaschutzprogramm 2023 und zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes wurde Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht am 8. November 2023 als Sachverständiger in den Bundestags-Ausschuss für Klimaschutz und Energie berufen.
In seiner Stellungnahme sieht Thorsten Müller einen sinnvollen Perspektivwechsel beim KSG, hin zu einem projektionsbasierten, vorausschauendem Handeln. In der konkreten Ausgestaltung attestiert er der Novelle jedoch noch Defizite – insbesondere die Beschränkung auf den Zeitraum bis 2030, mögliche Compliance-Konflikte sowie dem bislang wenig wirkungsvollen Zusammenwirken von KSG und EU-Klimaschutzverordnung. Zudem warnt er vor einem Unterlaufen der Klimaschutzziele und einer Schwächung des KSG, unter anderem durch den Wegfall individueller Zuständigkeiten und dem Fehlen von Handlungsautomatismen. Vielmehr empfiehlt er das Änderungsgesetz zu nutzen, um bestehende Regelungslücken zu schließen.