Auf Einladung der Deutschen Umwelthilfe hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute in einem Online-Seminar den künftigen, durch das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes vorgegebenen, Rechtsrahmen für die kommunalen Wärmeplanung vorgestellt und ausgewählte Fragen diskutiert. Das Wärmeplanungsgesetz wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und die Bundesländer verpflichten, für ihr Hoheitsgebiet eine verpflichtende Wärmeplanung für alle Kommunen einzuführen.
Besonderes Augenmerk legte er dabei auf die Frage, ob und inwieweit Wärmepläne und darauf folgende – im Ermessen der Kommunen liegende – Ausweisungsentscheidung nach § 26 WPG der Kommunen von bestimmten Gebietstypen eine rechtsverbindliche Qualität zukommt. Ferner stellte er die im Gesetzgebungsprozess hinzugekommenen Regelungen zur Verknüpfung der Wärmeplanung mit den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dar und ging darauf ein, welche Auswirkungen die Regelungen des WPG auf schon bestehende Wärmepläne haben wird.