Heute gab Burkhard Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht bei der internationalen Fachkonferenz „Fuels of the Future“ einen Einblick in die aktuellen Entwicklungen rund um den delegierten Rechtsakt zu den Anforderungen an grünen Wasserstoff im Verkehrssektor. In seinem Vortrag zeigte er den aktuellen Stand des Rechtsetzungsverfahrens auf und umriss mögliche inhaltliche Anforderungen an die grüne Wasserstoffproduktion.
Im Fokus lag zudem die Frage, welche konkreten Auswirkungen der delegierte Rechtsakt auf die Wasserstoffregulatorik insgesamt haben wird. Hierbei betonte Hoffmann, dass der delegierte Rechtsakt jedenfalls nicht „automatisch“ zu einer gesetzesübergreifenden Vereinheitlichung der Wasserstoffdefinition führt. Schließlich ging es auch um den aktuellen Vorschlag des Europäischen Parlaments die Kriterien für grünen Wasserstoff in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie selbst zu regeln und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Rechtssetzung für die Europäische Kommission.