Der Rechtsrahmen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne: vereinheitlichungs- und anpassungsbedürftig

Würzburg, 17. Juli 2023

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie „Kommunale Wärmeplanung – Rechtliche Grundlagen und neue Rechtsansätze zur Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne“ wird der sich entwickelnde Rechtsrahmen zur Erstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne erklärt und es werden Fortentwicklungsvorschläge unterbreitet.

Landesrechtlich wurden in den letzten Jahren zunehmend Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen, welche Vorgaben unter anderem zum Verfahren der Aufstellung und Ermächtigungsgrundlagen für die nötige Datenerhebung geschaffen haben. Um eine bundesweit verpflichtende Wärmeplanung mit einheitlichen Standards zu schaffen, arbeitet der Bundesgesetzgeber derzeit intensiv an einem Bundes-Wärmeplanungsgesetz, dass den Rechtsrahmen zumindest hinsichtlich der Aufstellung von Wärmeplänen vereinheitlichen soll.

Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie sind – neben des auch vom Bundesgesetzgeber erkannten Bedarfs an Vereinheitlichung – , dass Wärmepläne schon nach geltendem Recht in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind, dies aber durch die ausdrückliche Aufnahme von Wärmeplänen in die Abwägungsbelange des § 1 Abs. 6 BauGB klargestellt werden könnte. Durch die Bauleitplanung können dann Flächen für bestimmte Wärmeversorgungsoptionen gesichert werden. Ferner können von den Instrumenten des besonderen Städtebaurechts vornehmlich die städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und Stadtumbaumaßnahmen zur Umsetzung von Wärmeplänen einen Beitrag leisten. Das Recht der Konzessionsvergabe für Gasleitungen bedarf der Anpassung, damit Ziele und Maßnahmen der Wärmepläne bei der Konzessionsvergabe berücksichtigt werden können, etwa durch Lockerung des Nebenleistungsverbots. Die Festlegung von Eignungsbereichen kann schließlich eine wertvolle räumliche Hilfestellung für Maßnahmen bei der Umsetzung der Wärmepläne und der Einführung von Förderoptionen sein.