Im Rahmen der Veranstaltung von NRW.Energy4Climate „Zwei Jahre CBAM: Perspektiven zur Revision und Weiterentwicklung“ erklärte Dr. Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht in einem Vortrag den völker- und WTO-rechtlichen Rahmen, in dem sich der EU-Grenzausgleichsmechanismus (EU CBAM) bewegt. Aus Respekt für die Souveränität der Staaten, verpflichtet der CBAM primär die Importeure ihre GHG-Emissionen oder bereits gezahlte CO2-Preise nachzuweisen. Die WTO-rechtlichen Vorgaben werden dahingegen das Design möglicher Lösungen für Exporte beeinflussen; auch spielen sie bei der Frage eine Rolle, was im Rahmen eines Klimaclubs abgesprochen werden kann. Im Anschluss an den Vortrag beantwortete Dr. Nysten Fragen aus dem Publikum und nahm an einer Podiumsdiskussion teil. Dabei wurde noch einmal auf die teils stark unterschiedlichen Auswirkungen des CBAM auf einzelne Industrien eingegangen und Ansätze für eine Weiterentwicklung des Mechanismus beleuchtet.