Im heutigen Webinar der Stiftung Umweltenergierecht hat Dr. Nils Wegner erläutert, wie der Bundesgesetzgeber mit „Länderöffnungsklausel“ und „Gemeindeöffnungsklausel“ neue Impulse für die Umsetzung der Vorgaben des WindBG setzt und damit die Flächenbereitstellung für die Windenergie vorantreibt. Auf Grundlage der Länderöffnungsklausel haben die Länder nunmehr die Möglichkeit, nicht nur ambitioniertere Ziele für die Flächenausweisung zu setzen, sondern diese Vorgaben an ihre Planungsträger auch mit den Sanktionen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu versehen. Werden die landeseigenen Ziele verfehlt, können die Länder dies nun mit der Konsequenz verknüpfen, dass im gesamten betroffenen Plangebiet die Außenbereichsprivilegierung gilt. Mit der Gemeindeöffnungsklausel haben zudem die Gemeinden mehr Freiheiten, Flächen für die Windenergie auch dann auszuweisen, wenn sie zur Umsetzung der Vorgaben des WindBG nicht zuständig sind. Dr. Wegner betonte zudem, dass es nun an den Ländern ist, letzte Unklarheiten zu beseitigen, die den neuen Regelungen noch anhaften: „Davon würden alle Akteure sehr profitieren.“