Auf der internationalen Fernwärmekonferenz des Fraunhofer IEE zum Thema „Digitalisation as the Enabler for High Performance District Heating Systems“ referierte Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht zu den rechtlichen Voraussetzungen für Datenschutz und Cybersicherheit im Bereich der Fernwärme und Fernkälteversorgung. In seinem Vortrag stellte er anhand der europäischen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar, in welchen Fällen personenbezogene Daten vorliegen und durch die Fernwärme- und Fernkältebetreiber verarbeitet werden dürfen.
Darüber hinaus ging er auf die neuen Vorgaben der europäischen Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS II) ein, die in Zukunft in nationales Recht umgesetzt werden müssen. „Sie werden – mit der Umsetzung in nationales Recht – jedenfalls für viele Fernwärmebetreiber die zu erfüllenden Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit deutlich erhöhen, sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht“, erklärt Carsten von Gneisenau.