Das besonders hohe Gewicht der Erneuerbaren aufgrund von Klimaschutz, Gesundheitsschutz und Versorgungssicherheit

Würzburg, 20. November 2023

In ihrem Beitrag „Klimaschutz, Gesundheitsschutz und Versorgungssicherheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien“ in der aktuellen Ausgabe 11 der Zeitschrift für Umweltrecht (S. 604-611) setzen Frank Sailer und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht die Aussagen des VG Braunschweig (Urt. v. 11. Mai 2022 – 2 A 100/19) in den Kontext des neuen § 2 EEG 2023.

Das VG Braunschweig hatte bereits vor Inkrafttreten von § 2 EEG 2023 zugunsten der Zulässigkeit einer Windenergieanlage gegen Höhenbeschränkungen entschieden, indem es im Rahmen der Abwägung das Interesse am Ausbau der Erneuerbaren wegen des Klimaschutzes, des klimawandelbedingten Lebens-, Gesundheits- und Eigentumsschutzes und der Energieversorgungssicherheit zurecht besonders hoch gewichtete. Damit zeichnete das Gericht – von der Fachwelt weitestgehend unbemerkt – gewissermaßen den nunmehr vom Gesetzgeber in § 2 EEG 2023 verbindlich festgelegten relativen Gewichtungsvorrang für die erneuerbaren Energien vor.

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