Mit Energy Sharing soll ein stärkerer Ausbau der Erneuerbaren, eine breitere Teilhabe von Menschen an der Energiewende und ein reduzierter Netzausbau erreicht werden. Dabei soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, Erneuerbaren-Anlagen mitzufinanzieren und den so produzierten Strom gemeinschaftlich zu nutzen. Wie sich die Vorteile durch Energy Sharing tatsächlich auswirken ist noch offen und abhängig von künftigen Rahmenbedingungen. In einer neuen Studie haben die Stiftung Umweltenergierecht und das Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamts verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten von Energy Sharing verglichen.
Darin wird herausgearbeitet, dass aus dem EU-Recht derzeit keine Pflicht zu einer weitergehenden Förderung von Energy Sharing im deutschen Recht folgt. Die vorliegenden Konzepte verfolgen grundsätzlich Ziele, die im Sinne der Energiewende sind. Es wurde jedoch festgestellt, dass ihr konkreter Beitrag für diese Ziele noch nicht hinreichend gut untersucht und abgesichert ist. Das Forschungsteam empfiehlt daher eine Kosten-Nutzen-Analyse, die Energy Sharing mit anderen Instrumenten vergleicht.
Gemeinsame Pressemitteilung von Stiftung Umweltenergierecht und Öko-Institut e.V.