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Online-Seminar zur neuen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung im Gebäudeenergiegesetz

Würzburg, 13. Juli 2023

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zuletzt kontrovers diskutiert. In einem 60-minütigen Online-Seminar erläuterte Dr. Maximilian Wimmer die wichtigsten geplanten Neuregelungen und Zusammenhänge des Gesetzes und beantwortete die Fragen der zahlreichen Teilnehmenden. Zuvor ordnete Prof. Dr. Thorsten Müller im Rahmen einer kurzen Einführung die Bedeutung der einstweiligen Anordnung des BVerfG zum GEG aus rechtswissenschaftlicher Sicht ein.

Auf der Agenda stand zunächst ein Überblick über die neuen Inhalte des GEG, insbesondere zur Ausgestaltung der 65 %-Regel und deren Verknüpfung mit dem geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. Es wurde ein Einblick in die Grundsystematik und die verschiedenen Erfüllungsoptionen gegeben. Zudem wurden geplante Ausnahmen und Übergangsregelungen dargestellt. Auch Beratung, Fördermöglichkeiten und Mieterschutz standen im Fokus.

Die Folien sind hier zum Download verfügbar.

 

Einordnung des neuen Gebäudeenergiegesetzes: Was bedeutet die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung und die Verknüpfung mit der Wärmeplanung?

Münster, 11. Juli 2023

Auf Einladung des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster hat Dr. Maximilian Wimmer bei den Münsteraner Gesprächen zum Umwelt- und Planungsrecht, den Vortrag „Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes“ gehalten. Er ordnete dabei die Kernaspekte der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Zusammenhänge mit dem geplanten Wärmeplanungsgesetz (WPG) aus rechtlicher Perspektive ein.

Auf der Agenda stand zunächst ein Überblick über die neuen Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes, insbesondere zur Ausgestaltung der 65 %-Regel. Es wurde ein Einblick in die Grundsystematik und die verschiedenen Erfüllungsoptionen gegeben. Ferner wurden geplante Ausnahmen und Übergangsregelungen dargestellt sowie auch Beratung, Fördermöglichkeiten und Mieterschutz in den Blick genommen.

Zudem wurde das relevante Grundkonzept und die (zeitliche) Verknüpfung mit der künftig verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung erläutert.

Abschließend ging Dr. Maximilian Wimmer noch auf die Zusammenhänge mit dem Europarecht ein. Er stellte hier insbesondere dar, welche möglichen zukünftigen Umsetzungsverpflichtungen mit Blick auf Gebäude- und Energieeffizienz zu erwarten sind.

Welche Vorgaben für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Europa werden in den Trilogverhandlungen zum Gas-Wasserstoff-Paket verhandelt?

Schweinfurt, 11. Juli 2023

In seinem Vortrag heute auf der Veranstaltung „Energiegipfel Mainfranken-Tauberfranken 2023 – Wasserstoff: Luxus oder Grundlage der Energiewende?“ hat Oliver Antoni überblicksartig vorgestellt, welche wesentlichen Inhalte das sog. Gas-Wasserstoff-Paket der EU in Bezug auf Vorgaben für „spezielle“ Wasserstoffinfrastruktur beinhaltet. Wenn die genauen Inhalte auch noch in den laufenden Trilogverhandlungen von EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat vereinbart werden müssen, zeichnen sich doch einige Regelungen bereits ab. So sollen etwa Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastrukturen in der Regel höchstens noch 2 Jahre dauern. Die herkömmlichen Entflechtungsvorgaben sollen im Wesentlichen auch für Wasserstoffnetzbetreiber gelten. Und der Drittzugang zu diesen Netzen muss künftig, nach unterschiedlichen Auffassungen zwischen Kommission und Parlament einerseits und dem Rat, ab 2031 bzw. erst ab 2036 gelten. Bis dahin soll es nur einen verhandelten Drittzugang geben. Als Ausblick ging Oliver Antoni auf den geplanten neuen § 28r E-EnWG ein, der die zeitnahe Schaffung von überregionalen Transportkapazitäten in Deutschland, durch ein sog. Wasserstoff-Kernnetz, erreichen soll.