Im Rahmen des 6th Expert Group Meeting on Accelerating Permitting for Renewable Energy Projects bei der Europäischen Kommission in Brüssel haben Dr. Nils Wegner und Saskia Militz heute von den Erfahrungen mit der Implementierung des überragenden öffentlichen Interesses in § 2 EEG in Deutschland berichtet. Ausgehend von der Regelung im nationalen Recht erläuterten sie unter der Überschrift „Legal Implementation and Challenges of the Principle of Overriding Public Interest – § 2 EEG and Art. 16f RED III“ zudem Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu dem auch auf europäischer Ebene verankerten Konzept und zeigten dessen Grenzen für die Stärkung und Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Deutschland und Europa auf.