Die Stiftung Umweltenergierecht wird im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein die Neuregelung in § 13 Abs. 6a EnWG analysieren: Auftrag zur Analyse der Neuregelungen für eine flexibilisierte KWK in § 13 Abs. 6a EnWG. Im Nachgang zu dem Auftrag „Gutachten zuschaltbare Lasten“ soll das neu geschaffene Instrument daraufhin untersucht werden, welche neuen Regelungen es im Einzelnen enthält, an welchen Stellen Rechtsunklarheiten bestehen und inwieweit weiterer rechtlicher Handlungsbedarf besteht. Auf dieser Grundlage wird die Stiftung Umweltenergierecht Fortentwicklungsmöglichkeiten des Instruments aufzeigen.