Im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 22, erstellt im Rahmen des von der Haleakala-Stiftung geförderten Vorhabens „Zukunft Bürgerenergiewende – Energiewende für innovative Klimaschutzprojekte“, setzt sich Ilka Hoffmann mit der Struktur und Entwicklung bürgerenergierelevanter Normen auseinander. Darin werden exemplarisch ausgewählte Vorschriften analysiert und in die Kategorien „Recht der Bürgerenergie im engeren Sinne und im weiteren Sinne“ unterteilt. Zudem wird aufgezeigt, dass der Gesetzgeber Bürgerenergie nur mit den Ausnahmeregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in § 36g EEG 2017 ausdrücklich adressiert.