Auf dem Windbranchentag Baden-Württemberg des BWE hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht in einem Impulsvortrag einen Einblick in die europarechtlichen Entwicklungen zum Artenschutz bei Windenergievorhaben gegeben. „Die Notfall-Verordnung hat hier einen Paradigmenwechsel herbeigeführt. Erstmals wurde ein Sonderrecht beim Artenschutz für klimaschützende Vorhaben etabliert“, so Wegner. Hierfür wurde ein großer Schritt in Richtung eines populationsbezogenen Ansatzes unternommen, der eine bessere Vereinbarkeit von Artenschutz und Windenergievorhaben und deren schnellere Umsetzung verspricht. Ob dieser Paradigmenwechsel allerdings über die Notfall-Verordnung hinaus auch unter der künftigen EE-Richtlinie von Dauer sei, müsse sich noch zeigen.
Dr. Nils Wegner betonte in seinem Vortrag, dass der absehbare europarechtliche Rahmen (Stichwort: EE-Beschleunigungsgebiete) den Mitgliedstaaten sowohl bei der Reichweite der Sonderregelungen für Windenergie- und andere EE-Vorhaben als auch dem Grad der mit ihnen verbundenen Erleichterungen Spielräume belasse. „Nun aber müssten diese Spielräume auch bei der Umsetzung ins nationale Recht genutzt werden, sollten Windenergievorhaben hiervon umfassend profitieren“, so Wegner.