In der heutigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Stellung genommen. Die Änderungen sind insbesondere zur Umsetzung der Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) erforderlich, wonach in Mecklenburg-Vorpommern mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche bis spätestens Ende 2027 und 2,1 Prozent bis spätestens Ende 2032 für die Windenergie auszuweisen sind.
Dr. Nils Wegner zeigte auf, dass der Gesetzentwurf aktuell auf eine Minimalumsetzung der Vorgaben abzielt und machte deutlich, wie die Umsetzung ambitionierter, aber auch rechtssicherer gemacht und dadurch auch der Vollzug erleichtert werden könnte. Mit Blick auf den Ausbau der Photovoltaik wurde eine schnellstmögliche Fortschreibung das Landesraumentwicklungsprogramms empfohlen, da ansonsten die derzeitigen Hemmnisse in Mecklenburg-Vorpommern nicht überwunden werden könnten.