Auf Einladung der Landesagentur Hessen hat Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht auf einem Vernetzungstreffen für Genossenschaften im Rahmen des Projekts Plan2Heat einen Vortrag gehalten. Darin ging sie auf verschiedene Aspekte bei der Stromvermarktung durch Energiegenossenschaften ein: Wird Strom an der Strombörse vermarktet, sind zunehmend die restriktiveren Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz zu beachten, die zum Entfall der EEG-Vergütung bei negativen Preisen führen. Eine alternative zur Strombörse kann die Direktvermarktung an Letztverbraucher sein, bei der allerdings umfangreiche Vorgaben zu beachten sind, wie etwa Lieferantenpflichten. Inwiefern hier das jüngst vom Bundestag beschlossene Energy Sharing eine Lösung sein kann, wurde im Vortrag ebenfalls thematisiert.