Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute den Abschlussbericht des Projekts „Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzfonds“, welches vom BMWi in Auftrag gegeben wurde, veröffentlicht. Die Stiftung Umweltenergierecht war seit 2015 Partner des vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) geleiteten Konsortiums und hat im Projektverlauf die Partner bei rechtswissenschaftlichen Fragestellungen unterstützt. U. a. hat die Stiftung Umweltenergierecht die Vorschläge des Konsortiums zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Förderlandschaft unter dem Aspekt der rechtlichen Umsetzbarkeit geprüft. Zudem hat die Stiftung analysiert, welche beihilferechtlichen Spielräume der Investitionsförderung die Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) der EU-Kommission eröffnen, wenn mittels EEG oder KWK geförderte Anlagen weitere Investitionszuschüsse zur Steigerung ihrer Effizienz erhalten sollen (sog. „Kumulierung“). Der Abschluss der Arbeiten erfolgte im Februar 2019 und bezieht sich auf die geltende Rechtslage zur Frage der Kumulierung von Zahlungen nach dem EEG mit anderen staatlichen Investitionszuschüssen (§ 80a EEG 2017). Nicht berücksichtigt sind daher die Folgen des aktuellen EuGH-Urteils vom 28.03.2018, in welchem der EuGH entschieden hat, dass das EEG 2012 keine Beihilfe ist. Auf der Grundlage dieser Entscheidung dürfte sich jedenfalls für die Kombination einer Effizienzförderung mit Zahlungen nach dem EEG 2012 keine beihilferechtliche Kumulierungsproblematik mehr stellen. Die Auswirkungen der Entscheidung auf die beihilferechtliche Beurteilung der Kombination von Investitionszuschüssen mit Zahlungen nach dem EEG 2014 und EEG 2017 sowie für die Zukunft des § 80a EEG 2017 müssen nun eingehend überprüft werden.