Die finanzielle Teilhabe von Gemeinden und Einwohnern an der Wertschöpfung erneuerbarer Energien – Mittel zur Akzeptanzsteigerung mit möglichen Nebenwirkungen

Würzburg, 20. November 2025

Die heute veröffentlichte Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 43 widmet sich den Rechtsfragen, die durch die Landesgesetze zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden und Einwohnern beim Ausbau erneuerbarer Energien aufgeworfen werden. Sebastian von Ammon und Dr. Nils Wegner zeigen auf, dass die Landesgesetzgeber auch infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Teilhaberegelung in Mecklenburg-Vorpommern nicht etwa einen verfassungsrechtlichen „Freibrief“ besitzen. Vielmehr haben sie verschiedene Maßgaben wie das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Ausgestaltung der Landesregelungen zu beachten.

Aufgezeigt werden zudem die Risiken aufgrund der inzwischen bestehenden heterogenen Rechtslage. So können die Unterschiede zwischen den Ländern nicht nur Zweifel an der akzeptanzsteigernden Wirkung der Landesregelungen wecken, sondern auch den durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz organisierten Wettbewerb zwischen Vorhaben und Standorten beeinflussen. Wo den Beteiligten bei der vertraglichen Ausgestaltung der Teilhabe Spielräume verbleiben, können bei Zuwendungen an Gemeinden zudem im Einzelfall auch strafrechtliche Risiken nicht ausgeschlossen werden.

Zur Pressemitteilung