In dem heute veröffentlichten Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 60 analysieren Dr. Tobias Klarmann und Alina Anapyanova den Rechtsrahmen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Ausgehend von den unterschiedlichen Akteursrollen und den beschränkten Netzkapazitäten beschreiben sie den gesetzlichen Netzanschlussanspruch als zentrales Strukturmerkmal, um die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebenen Ziele zu erreichen.
Sie erläutern, dass Netzanschluss und Netzzugang getrennt zu betrachten sind und dass ein Netzanschluss nur in seltenen Ausnahmefällen verweigert werden darf. Sie zeigen die gesetzgeberisch gewollte Unabhängigkeit des Netzanschlussanspruchs von noch ausstehenden Netzertüchtigungsmaßnahmen und den Zusammenhang mit Kompensationsansprüchen von Anlagenbetreibern (insbesondere für Redispatch). Außerdem beleuchten sie die Rolle flexibler Netzanschlussvereinbarungen („FCAs“) und ihre Einbindung in den Rechtsrahmen.
Der Bericht entstand im Rahmen des Projektes EE-Netzintegration.