Im aktuellen Heft der EnWZ haben Dr. Carolin König und Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht analysiert, mit welchen Mechanismen das Solarspitzengesetz Erzeugungsüberschüssen begegnet. Der Beitrag konzentriert sich dabei auf die Neuerungen im Strommarkt.
Es zeigt sich, dass das Gesetz richtige Impulse setzt, um mittelfristig zu einem flexibleren Strommarkt zu gelangen. Ziel ist ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, so dass Erzeugungsüberschüsse, die die EEG-Förderung verteuern und im Extremfall sogar Risiken für die Systemsicherheit bergen können, vermieden werden. Einige der durch das Gesetz vorgesehenen Maßnahmen werden allerdings, auch mit Blick auf den nur langsam fortschreitenden Smart-Meter-Rollout, erst mit zeitlicher Verzögerung ihre Wirkung entfalten können. Zudem gelten die Regelungen mit Blick auf den Bestandsschutz in der Regel nur für Neuanlagen. Bestandsanlagen können zwar freiwillig in das stärker marktorientierte neue System wechseln. Ob die hierfür gesetzten Anreize im Solarspitzengesetz ausreichen, ist fraglich.