Windenergie an Land: Im Dialog mit unteren Immissionsschutz- und Naturschutzbehörden über die Genehmigungsbeschleunigung

Stuttgart, 9. Juli 2025

Auf Einladung der Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz beim Regierungspräsidium Stuttgart (StEWK) nahm Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht am „Windenergie-Dialog“ der unteren Immissionsschutz- und Naturschutzbehörden des Landes Baden-Württemberg teil. Sie stellte dabei zum einen den Regimewechsel von den Genehmigungserleichterungen aus Art. 6 EU-Notfall-Verordnung hin zur Genehmigungsbeschleunigung nach der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) vor. Zum anderen widmete sie sich einzelnen Anwendungsfragen zu § 6 WindBG, die sich vor allem bei Windenergievorhaben stellen können, deren Genehmigung gegen Ende der zeitlichen Geltungsdauer von § 6 WindBG beantragt wurde. Bei den anschließenden Diskussionsrunden und Workshops in Kleingruppen konnte sich zudem zu aktuellen Fragestellungen rund um den Windenergieausbau ausgetauscht werden.