Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 2. Juli 2025 mit der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien befasst. Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht sprach dabei auf der Grundlage der schriftlichen Stellungnahme als Sachverständiger zum Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (21/568) zur Umsetzung von Vorgaben der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie. Dabei betonte er die Eilbedürftigkeit des Themas aufgrund verstrichener Umsetzungsfristen und drohender Herausforderungen für beschleunigte Genehmigungsverfahren bei Wind an Land, unterstrich jedoch die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Gesetzentwurfs.
Unter anderem attestierte er dem Entwurf punktuelle Sonderregelungen, welche die Rechtslage komplizierter gestalten und mögliche Verlangsamungen in der Verfahrenspraxis auslösen könnten. Zudem birgt die unterschiedliche Ausgestaltung identischer unionsrechtlicher Vorgaben im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz die Gefahr von Rechtsunsicherheiten. Auch bei den bereits anerkannten Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land sprach sich Thorsten Müller für eine Überarbeitung aus, da der Gesetzentwurf den unionsrechtlich vorgegebenen Regimewechsel nicht vollziehen und dadurch die Potenziale des Instruments für Vereinfachung und Beschleunigung sowie Kostensenkung nicht ausschöpft.