Energieeffizienz in Kommunen – Auf die Umsetzung in den Ländern kommt es an

Berlin/Würzburg, 2. Juli 2025

Im Rahmen der Aktion „Energiebotschafterinnen und Energiebotschafter: Energieeffizienz in Landkreisen, Städten und Gemeinden“ ordnete Susanne Weber von der Stiftung Umweltenergierecht relevante Reglungen der Energieeffizienzrichtlinie und des Energieeffizienzgesetzes für Kommunen in einem Impulsvortrag ein. Die Veranstaltung fand im Rahmen der Informationskampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) statt und wurde von der Deutschen Energie-Agentur (dena) durchgeführt.

Susanne Weber machte deutlich, dass das Energieeffizienzgesetz die Kommunen selbst nicht unmittelbar verpflichtet. Vielmehr werden diese sogar von der Definition der „öffentliche Stelle“ ausgenommen. Dies bedeutet aber nicht, dass der Energieverbrauch von öffentlichen Stellen der Kommunen den Energieverbräuchen der Länder nicht zugerechnet werden müsste. Welche Pflichten die Kommunen konkret erfüllen müssen, hängt von der Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes in den jeweiligen Ländern ab.