Das „überragende öffentliche Interesse“ und seine Umsetzung in § 2 EEG als regulatorisches Vorbild

Paris/Würzburg, 14. März 2025

Auf Einladung der Internationalen Energieagentur (IEA) hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Abschlussworkshops zu „IEA support to Accelerating Renewable Energy Permitting (ARPE)“ einen Input zur Umsetzung des „überragenden öffentlichen Interesses“ in § 2 EEG und weiteren Regelungen im deutschen Recht gegeben. Ziel der Veranstaltung war ein internationaler Austausch zu Fragen der regulatorischen Beschleunigung von Genehmigungs- und Planungsverfahren für erneuerbare Energien sowie hierauf bezogene Akzeptanzmaßnahmen.

Dr. Wegner beschrieb in seinem Statement zum einen die bislang beobachteten Effekte des überragenden öffentlichen Interesses, verwies auf politische Diskussionen über die Ausweitung dieser Rechtsfigur und möglicher Nebenwirkungen und zeigte auch die Grenzen des Ansatzes auf. Der Input knüpft unter anderem an die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 31 an, in der Frank Sailer und Saskia Militz die gesetzgeberischen Wertungsentscheidungen hinter § 2 EEG analysiert haben.