Akzeptanz durch Teilhabe: Zukunft von Energy Sharing liegt in den Händen des deutschen Gesetzgebers

Würzburg, 23. September 2024

In dem kürzlich veröffentlichten Aufsatz „Energy Sharing im europäischen und deutschen Recht: Durchbruch für Akzeptanz durch Teilhabe?“ untersucht Katharina Klug von der Stiftung Umweltenergierecht, ob die erstmalige explizite Regelung der gemeinsamen Energienutzung in Art. 15a der novellierten Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie geeignet erscheint, Energy Sharing als Instrument zur Steigerung von Akzeptanz durch Teilhabe zum Durchbruch zu verhelfen.

Auf nationaler Ebene werden der mit der Weitergabe von Strom verbundene bürokratische Aufwand sowie die mangelnde Wirtschaftlichkeit (Strompreisbestandteile) als Hürden für Energy Sharing identifiziert. Mit Blick auf diese Hindernisse wird der Inhalt von Art. 15a dargestellt und analysiert. Der Beitrag schließt mit dem Ergebnis, dass der europäische Rahmen zwar gute Ansätze enthält, Verbrauchern die gemeinsame Energienutzung zu erleichtern, der Erfolg von Energy Sharing aber maßgeblich von der nationalen Ausgestaltung abhängt. Da der europäische Rechtsrahmen weder eine zwingende Privilegierung bei Netzentgelten, Abgaben und Umlagen enthält noch eine direkte finanzielle Förderung des Energy Sharing vorsieht, darf der Durchbruch von Energy Sharing zumindest bezweifelt werden.