Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke), Johannes Hilpert und Dr. Markus Kahles haben ein neues Diskussionspapier veröffentlicht, das sich mit der Möglichkeit von Experimentierklauseln im Energierecht befasst. Diese würden in zeitlich und sachliche begrenzten Bereichen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Pilot- und Demonstrationsvorhaben verändern und damit die tatsächliche Erprobung von heutigen Verfahren und Anwendungen abweichende Vorhaben ermöglichen. So ließen sich wertvolle Erfahrungen für die Weiterentwicklung der Energiewende ausprobieren. Um dies zu ermöglichen, schlagen die Würzburger Rechtswissenschaftler in einem ersten Schritt die Schaffung einer neuen Verordnungsermächtigung in einem neuen § 119 EnWG vor.
Den 20. Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht finden Sie zum Download hier.