Am 23. November fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt im Landtag Mecklenburg-Vorpommern statt, zu der Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger geladen wurde.
Anlass der Anhörung war der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE „zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeiten zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern“. Nach dem Entwurf sollen die naturschutzrechtlichen Prüfungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen von den unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt übertragen werden. Diese sind hier zugleich Genehmigungsbehörden.
In der vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahme kommen Frank Sailer und Maximilian Schmidt zum Ergebnis, dass die Zuständigkeitsverlagerung auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (verfassungs-)rechtlich zulässig ist, aber nur ein erster Schritt in Sachen Beschleunigung des Windenergieausbaus sein kann. „Neben dem Bund können und müssen nämlich auch die Bundesländer erhebliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien unternehmen. Hierzu sollten sie ihr Landesrecht und den Gesetzesvollzug sowie die Ausstattung von Behörden und Gerichten an den Ausbauzielen ausrichten“, so Sailer. Dazu biete sich unter anderem eine Reform des Denkmalschutzrechts an.
Weitere Beschleunigungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene zeigen die beiden Autoren in einer Würzburger Studie zu Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen auf.