Der Windfarmbegriff, der seit der Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) im Jahr 2017 ausdrücklich definiert ist, hat verschiedene bis dahin bestehende Rechtsfragen der Praxis gelöst und gleichzeitig neue Auslegungsfragen geschaffen, die bis heute nicht abschließend geklärt sind. In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 28 „Der Windfarmbegriff im UVPG 2017 – rechtssicher und sachgerecht?“ schlagen Caroline Moog und Dr. Nils Wegner ein Verständnis des Windfarmbegriffes vor, der zu praktikablen Lösungen bei der Abgrenzung von Windfarmen führt. Auf diese Weise können die Ziele größerer Rechtssicherheit und Praktikabilität, die der Gesetzgeber mit der Reform verfolgte, erreicht werden. Die Studie markiert so zugleich den Stand, wie auf Grundlage des geltenden UVP-Rechts Lösungen im Sinne des Ausbaus der Windenergie gefunden werden können. Darüberhinausgehende Lösungen, wie sie an anderer Stelle bereits diskutiert werden, setzen dagegen Rechtsänderungen voraus.
Solche weitergehenden Optionen für Rechtsänderungen im UVP-Recht enthält die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 25 von Maximilian Schmidt und Frank Sailer, die „Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen“ insgesamt beleuchtet.