Rechtsgutachten zur rechtlichen Umsetzbarkeit eines Mindestpreises für CO2 im Stromsektor erschienen

Berlin/Würzburg, 11. Mai 2021

Die Stiftung Klimaneutralität hat heute ihren Regelungsvorschlag für die Einführung eines nationalen Mindestpreises für Treibhausgasemissionen im Stromsektor vorgestellt, zu dem Dr. Hartmut Kahl ein Rechtsgutachten erstellt hat. Dieser Mindestpreis soll den CO2-Preis „nach unten“ absichern und ein für Investoren verlässliches Preissignal schaffen. Nach dem Vorschlag, dessen Details das Öko-Institut ausgearbeitet hat, soll der CO2-Mindestpreis ab 2025 gelten und im ersten Jahr 50 Euro pro Tonne CO2 betragen. In Anlehnung an die gehobenen Klimaschutzziele soll der Zielpfad für den Mindestpreis so festgelegt werden, dass er im Jahr 2030 ein Niveau von 65 Euro je Tonne CO2 erreicht. Erhoben werden soll der Mindestpreis über den Weg einer angepassten Energiebesteuerung. Die Steuersätze sollen im Energiesteuergesetz festgelegt werden und können so bei der Planung der Unternehmen berücksichtigt werden. Dass eine solche Regelung sowohl mit dem Europarecht als auch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, hat Dr. Hartmut Kahl in einem ausführlichen Rechtsgutachten geprüft.

Der Regelungsvorschlag, das ihm zugrunde liegende Bepreisungskonzept des Öko-Instituts und das Rechtsgutachten der Stiftung Umweltenergierecht sind hier abrufbar:

https://www.stiftung-klima.de/de/themen/energie/co2-mindestpreis/