Auf Einladung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Potsdamer Landtag hat Thorsten Müller heute an einer Anhörung zu Gesetzesentwürfen teilgenommen, in der zwei Gesetzentwürfe behandelt wurden, die Betreiber von neuen Windenergieanalagen verpflichten sollen, Abgaben an die jeweiligen Gemeinden zu zahlen. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 9 von Hartmut Kahl und Nils Wegner „Kommunale Teilhabe an der lokalen Wertschöpfung der Windenergie: Das Instrument einer Außenbereichsabgabe“ hat er die beiden Gesetzesentwürfe verfassungsrechtlich eingeordnet. Die dort geplanten Sonderabgaben sind nicht mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die ausnahmsweise zulässige Umsetzung dieses Instrumentes vereinbar. Alternativ steht nach Inkrafttreten der Öffnungsklausel in § 36g Abs. 7 EEG den Bundesländern ein Gesetzgebungsspielraum zu, der z. B. mit der in der Studie entwickelten Außenbereichsabgabe gefüllt werden könnte.
Die Stellungnahme zur Anhörung können Sie hier nachlesen.