Auf Einladung der Stiftung Umweltenergierecht fand heute ein Expertenworkshop zum Thema „Problemschwerpunkte des UVP-Rechts im Windenergiebereich“ statt. Rund 20 Expertinnen und Experten von Behörden, Projektierern und Betreibern, der Anwaltschaft sowie der Wissenschaft diskutierten die vielfältigen Fragen des neuen UVP-Rechts beim Ausbau der Windenergie. Dabei ging es um die Neuerungen durch die UVPG-Novelle von 2017, die zahlreichen Fragen bei der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. der UVP-Vorprüfung sowie möglichen Fehlern und deren Heilung. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand dabei immer wieder die Auslegung des komplexen Windfarmbegriffs und die damit zusammenhängenden Fragen des Einwirkungsbereichs und des funktionalen Zusammenhangs mehrerer Windkraftanlagen. Zudem wurden verschiedene Verbesserungsvorschläge und Vereinfachungsmöglichkeiten diskutiert.