Bei einem Workshop mit Wirtschafts-, Verbraucher- und Umweltverbänden beim DIHK hat Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) heute einen Vortrag zu den „Rechtlichen Optionen einer CO2-Bepreisung“ gehalten. Neben den Auswirkungen der Entscheidung des BVerfG zum Kernbrennstoffsteuergesetz auf die künftige Ausgestaltung der Besteuerung von Energie ging es in der anschließenden Diskussion auch um europarechtliche Vorgaben, nicht zuletzt für Steuerermäßigungen gemäß den Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission.