Stiftung veröffentlicht Bericht zu Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017

Würzburg, 2. Mai 2017

Heute endet die Frist für die erste Gebotsrunde der Ausschreibungen für Windenergie an Land und die Ergebnisse werden mit Spannung erwartet. Auch die vom Gesetzgeber eigens neu definierten Bürgerenergiegesellschaften können daran teilnehmen. Für sie gelten allerdings zahlreiche Sonderregelungen.

Mit diesem aktuellen Thema setzt sich das Hintergrundpapier „Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017“ (Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 26) von Ilka Hoffmann auseinander. Das Hintergrundpapier widmet sich den Merkmalen einer Bürgerenergiegesellschaft, den für sie geltenden Teilnahmebedingungen im Ausschreibungsverfahren und den daraus folgenden Herausforderungen und Erleichterungen.