2023 war ein Rekordjahr für den PV-Ausbau. Doch wie erfreulich ist die Zwischenbilanz, wenn man den Fokus schärft und in die einzelnen Segmente schaut? Welche Rahmenbedingungen braucht es, um das aktuelle Zubauniveau auf 22 Gigawatt pro Jahr zu steigern und bis 2030 und darüber hinaus zu verstetigen? Bei den 26. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht hat die Stiftung diese Fragen auf ihrer Haupttagung am 24. Oktober 2024 näher betrachtet.
Welche Rolle spielt die Photovoltaik auf dem Weg zur Klimaneutralität? Wie sehen die aktuellen Rahmenbedingungen und Weiterentwicklungsbedarfe aus Sicht der Bundesregierung aus? Und welche Rolle spielen die Länder bei der Erreichung der PV-Ausbauziele? Mit diesen Themen haben sich zunächst Prof. Dr. Anke Weidlich (Universität Freiburg), Dania Röpke (BMWK) und Dr. Jana Bovet (SMEKUL) beschäftigt. Darauf ging es in die konkrete (Rechts-) Praxis: So sprachen Dr. David Meurers (BMWSB) zu Solarenergie- und Beschleunigungsgebieten, Dr. Nils Wegner (Stiftung Umweltenergierecht) zu Mehrfachnutzungen und Dr. Markus Kahles (Stiftung Um-weltenergierecht) zu Energy Sharing und Direktversorgerkonzepten. Dr. Christoph Kost (Fraunhofer ISE) und Margarete von Oppen (Orth Kluth) betrachteten die Poten-ziale von Gewerbedachflächen und PV aus der anwaltlichen Praxis.
Das Strommarktdesign zum PV-Ausbau war Thema des Abschlusspanels. Dabei wurden kritische Aspekte im heutigen Markdesign identifiziert sowie Lösungsansätze und deren Vor- und Nachteile diskutiert. Dabei lieferten Dr. Christoph Maurer (Consentec GmbH), Stefan Müller (ENERPARC AG), Robert Lorentz (BMWK), Prof. Dr. Katrin Scha-ber (HS Biberach) und Stefan Albrecht (Bundesnetzagentur) wichtige Impulse aus ihrer jeweiligen Perspektive.
„Mit den Würzburger Gesprächen haben wir ein wichtiges Format für den direkten Austausch aus Wissenschaft und Praxis, der für beide Seiten wertvolle Einblicke liefert. Wir freuen uns auf die nächste Runde der Gespräche – diesmal am 1. und 2. April im Berlin. Dabei widmen wir uns dem Thema ,25 Jahre EEG‘ und werden nicht nur einen Rückblick wagen, sondern auch nach vorne sehen“, erklärt Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.