Archiv für Februar 2026

Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerenergiegesetzes NRW birgt verfassungsrechtliche Risiken

Düsseldorf, 26. Februar 2026

In seiner heutigen Anhörung als Sachverständiger vor dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landtags Nordrhein-Westfalen hat sich Sebastian von Ammon von der Stiftung Umweltenergierecht zu der beabsichtigten Novellierung des Bürgerenergiegesetzes geäußert. Der Gesetzentwurf bestimmt für Vorhaben außerhalb von Windenergiegebieten eine erhöhte Beteiligungsverpflichtung. Diese Unterscheidung der Höhe der Verpflichtung nach dem planerischen Standort der Anlage wirft unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Fragen auf.

So ist die Eignung der Regelung zweifelhaft, die in der Gesetzesbegründung angeführten spezifischen Akzeptanzprobleme von Anlagen außerhalb von Windenergiegebieten zu überwinden und so zu ihrem gesteigerten Ausbau beizutragen. Dies gilt umso mehr, als zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen des Bundes wie auch des Landes diesem Ziel entgegenstehen.

Orientierungshilfe für die Praxis: Vorstellung der akteursspezifischen Leitfäden zur Umsetzung kommunaler Wärmepläne

Berlin/Bremen/Würzburg, 12. Februar 2026

In dem heutigen Online-Seminar zum Abschluss des Projekts „KoWaP-Pro“ haben Oliver Antoni und Svenja Henschel von der Stiftung Umweltenergierecht mit den Projektpartnern Julia Gattner und Milan Matußek (adelphi research gGmbH) sowie Prof. Dr. Jürgen Knies (Hochschule Bremen) die wesentlichen Inhalte der Ende 2025 erschienenen Leitfäden zur Umsetzung von Wärmeplänen vorgestellt und Fragen der Teilnehmenden dazu beantwortet.

Neben der Erläuterung der Ziele und Struktur der Leitfäden – die individuell auf Kommunen, Energieversorgungsunternehmen und Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten sind – wurde vertiefend auf die Prozessschritte der Prozessorganisation und Beteiligung der örtlichen Akteure sowie der Detailplanung und Maßnahmenumsetzung eingegangen. Hierzu erläuterte Svenja Henschel u. a. die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen und die 65-Prozent-EE-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen nach dem Gebäudeenergiegesetz. Zum Abschluss stellte Prof. Dr. Knies das vom ihm entwickelte Prozessmodell „Vom Plan zur Umsetzung“ vor.