Archiv für November 2025

Kommunale Verpflichtungen und Handlungsspielräume bei der Transformation der Wärmeversorgung

Kiel, 27. November 2025

Während sich viele Kommunen derzeit im Prozess der Wärmeplanerstellung befinden, sollte der Fokus bei dem von der Investitionsbank Schleswig-Holstein und dem Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) organisierten 2. Erfahrungsaustausch für Kommunen bereits auf die Umsetzungsphase gelegt werden. Hierzu wurde Svenja Henschel von der Stiftung Umweltenergierecht eingeladen, um in ihrem Vortrag die kommunalen Verpflichtungen und Handlungsmöglichkeiten bei der Transformation der Wärmeversorgung aufzuzeigen.

Zu Beginn ihres Vortrags stellte sie zunächst klar, dass sich aufgrund der Unverbindlichkeit der Wärmepläne kein verbindlicher Umsetzungsauftrag für die Kommunen ergibt. Anschließend wurde dargestellt, welche Rolle die Kommunen bei der Umsetzung der Wärmepläne dennoch wahrnehmen können und welche kommunalen Handlungsmöglichkeiten hierfür beispielsweise im Bauplanungs- und Städtebaurecht bestehen. Schließlich wurden die Verpflichtungen der Kommunen bei der Transformation der Wärmeversorgung erläutert. Dabei wurde unter anderem auf die bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben für kommunale Gebäude etwa nach dem Gebäudeenergiegesetz und die Anforderungen im Bereich der Energieeffizienz nach dem Energieeffizienzgesetz eingegangen.

Neue Steuerungsvorgaben für den Gebäudebestand aus dem Unionsrecht

Würzburg, 25. November 2025

In seinem in der EurUP erschienenen Aufsatz „Neue Steuerungsvorgaben für den Gebäudebestand aus dem Unionsrecht. Bestandsaufnahme, Zusammenwirken und Umsetzungsbedarf“ arbeitet Dr. Matthias Leymann von der Stiftung Umweltenergierecht die bei der anstehenden Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes umzusetzenden Steuerungsvorgaben des Unionsrechts heraus. Unter Berücksichtigung auch des Europäischen Emissionshandels 2 zeigt er, dass das überkommene Steuerungskonzept nicht uneingeschränkt weiterverfolgt werden kann. Vielmehr muss ordnungsrechtlichen Anforderungen zukünftig eine deutlich größere Bedeutung zukommen. Daneben werden auch die sozialen Fragen der Wärmewende zunehmend im Unionsrecht aufgegriffen. Namentlich gilt dies für die Fördermittelvergabe, die – anders als bisher in Deutschland üblich – vorrangig auf schutzbedürftige Gruppen ausgerichtet werden muss. An diesen und weiteren Vorgaben wird deutlich, dass das Steuerungskonzept einer grundlegenden Weiterentwicklung bedarf.

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100 Top of the Table: Auszeichnung für Dr. Markus Ehrmann von Table.Media

Würzburg, 25. November 2025

Das Medium „Europe.Table“ hat Dr. Markus Ehrmann von der Stiftung Umweltenergierecht in die Rubrik „100 Top of the Table 2025“ gewählt. Damit zeichnet die Redaktion herausragende und einflussreiche Persönlichkeiten aus dem Europabereich aus – unter anderem aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Unternehmen, Wissenschaft oder Stiftungen.

„Die Aufnahme meiner Person in die Top 100 sehe ich als Anerkennung unserer gesamten Teamarbeit im Forschungsgebiet Europäisches und Internationales Energie- und Klimaschutzrecht. Daher herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen und insbesondere an meinen Co-Leiter Fabian Pause. Wir werden weiter an der zentralen Frage forschen, wie sich der Rechtsrahmen ändern muss, damit wir die Klimaziele erreichen“, erklärt Dr. Markus Ehrmann.

Europäische Vorgaben, nationale Umsetzung – Überblicksvortrag zur RED III und den Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land

Berlin, 20. November 2025

Im Rahmen des Online-Seminars „RED III: Neue Anforderungen an die Ausweisung von Windenergiegebieten in Regionalplanung und Bauleitplanung“ hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht heute einen Überblicksvortrag zur RED III und ihrer Umsetzung in deutsches Recht gehalten. Den Teilnehmenden insbesondere aus den Bereichen der Regional- und Städtebauplanung wurden die Gesetzgebungsverfahren auf europäischer und nationaler Ebene genauso vorgestellt wie auch die Ziele und Ansatzpunkte der Beschleunigungsgebiete für schnellere Genehmigungsverfahren bei Windenergievorhaben.

Die finanzielle Teilhabe von Gemeinden und Einwohnern an der Wertschöpfung erneuerbarer Energien – Mittel zur Akzeptanzsteigerung mit möglichen Nebenwirkungen

Würzburg, 20. November 2025

Die heute veröffentlichte Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 43 widmet sich den Rechtsfragen, die durch die Landesgesetze zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden und Einwohnern beim Ausbau erneuerbarer Energien aufgeworfen werden. Sebastian von Ammon und Dr. Nils Wegner zeigen auf, dass die Landesgesetzgeber auch infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Teilhaberegelung in Mecklenburg-Vorpommern nicht etwa einen verfassungsrechtlichen „Freibrief“ besitzen. Vielmehr haben sie verschiedene Maßgaben wie das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Ausgestaltung der Landesregelungen zu beachten.

Aufgezeigt werden zudem die Risiken aufgrund der inzwischen bestehenden heterogenen Rechtslage. So können die Unterschiede zwischen den Ländern nicht nur Zweifel an der akzeptanzsteigernden Wirkung der Landesregelungen wecken, sondern auch den durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz organisierten Wettbewerb zwischen Vorhaben und Standorten beeinflussen. Wo den Beteiligten bei der vertraglichen Ausgestaltung der Teilhabe Spielräume verbleiben, können bei Zuwendungen an Gemeinden zudem im Einzelfall auch strafrechtliche Risiken nicht ausgeschlossen werden.

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33. Windenergietage in Potsdam: Forum der Stiftung Umweltenergierecht zu Genehmigungen, EEG-Förderdesign und Netzanschlüssen

Potsdam, 14. November 2025

Bei den Windenergietagen kommt einmal im Jahr die Branche zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen beim Ausbau der Windenergie an Land auszutauschen. In diesem Jahr gestaltete die Stiftung Umweltenergierecht dort ein eigenes Forum zum Thema „Kontinuität oder Neustart? – Wie geht es weiter bei Genehmigungen, EEG-Förderung und Netzanschlüssen?“. Eingangs stellte Maria Deutinger die aktuellen Rechtsänderungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land – vor allem durch die Beschleunigungsgebiete – dar. Danach gab Dr. Markus Kahles einen Überblick über das neue Förderdesign im EEG mit Schwerpunkt auf die anstehenden Neuregelungen zu zweiseitigen Differenzverträgen („Contracts for Difference/CfD“). Dr. Yvonne Kerth beleuchtete schließlich die flexiblen Netzanschlussvereinbarungen („Flexible Connection Agreements/FCA“). Im Anschluss an die Vorträge bestand jeweils Gelegenheit zum Austausch mit den Referierenden.

Der EU Emissionshandel für Gebäude und Verkehr kommt – wenn auch später

Heidelberg, 13. November 2025

Am 5. November 2025 hat der Ministerrat für eine Verschiebung des eigentlich für 2027 geplanten EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr auf 2028 ausgesprochen; am 13. November 2025 positionierte sich das Europäische Parlament ebenso. Just am selben Abend erklärte Dr. Jana Viktoria Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht beim ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, wie das neue „Emissionshandelssystem 2“ – wenn auch jetzt ein Jahr später – funktionieren soll.

In ihrem Vortrag erklärte sie den Zusammenhang mit anderen Rechtsakten, die auf die Minderung der Treibhausgasemissionen in der EU abzielen, insbesondere der Lastenteilungsverordnung. Auch ging sie auf aktuelle Fragestellungen ein, zum Beispiel zur Verschiebung des neuen Systems und die von der Europäischen Kommission im Oktober erklärten Zugeständnisse bei dessen Einführung. Auf den Vortrag folgte eine rege Diskussion mit Fragen aus dem Publikum vor Ort und Online, bei der auch die Zusammenhänge mit dem nationalen Brennstoffemissionshandelssystem in Deutschland angesprochen wurden.

Die anstehende Umsetzung der Wärmepläne – Herausforderungen und Lösungsansätze bei Energieinfrastruktur und Gebäudeeffizienz

Würzburg, 11. November 2025

Aufgrund von § 4 Abs. 2 Satz 1 Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern die Wärmepläne für ihr Gemeindegebiet bis Mitte 2026 erstellt haben. Bereits jetzt stellt sich die Frage, mit welchen (ggf. bereits bestehenden) rechtlichen Instrumenten die dort festgehaltenen Darstellungen und Maßnahmen in die Realität überführt werden können. Um Vorschläge aus Sicht von Wissenschaft und Praxis zu sammeln und zu erörtern, kamen heute in Würzburg rund 60 Teilnehmende unterschiedlicher an der Wärmewende beteiligter Akteursgruppen zu einem Fokus Umweltenergierecht zusammen. In Vorträgen und anschließenden Diskussionen wurden drei zentrale Fragen behandelt: Wie kann der Ausbau der Wärmenetze beschleunigt werden? Wie gelingt die Koordination der Wärmeplanung mit der Transformation der Gasnetze? Und welchen Beitrag kann die Wärmeplanung zu Energieeinsparungen im Gebäudebestand leisten?

Systemintegration und Regelungsrahmen für Stromspeicher und EEG-Anlagen

Berlin, 6. November 2025

Im Rahmen des 50. Fachgesprächs der Clearingstelle EEG/KWKG zum Thema „Flexibilisierung des Strommarktsystems“ hat Dr. Carolin König von der Stiftung Umweltenergierecht zu Systemintegration und Regelungsrahmen von Speichern und EEG-Anlagen gesprochen. In ihrem Vortrag erläuterte sie, welche Integrationsanreize EEG-Anlagen durch die Änderungen im Zuge des Solarspitzengesetzes bereits gesetzt werden. Zudem zeigte sie auf, wie der bestehende Rechtsrahmen weitere Flexibilisierungsmöglichkeiten eröffnen kann. Hier ist noch einiges im Wandel. Im Detail wird auch viel von den BNetzA-Festlegungsverfahren zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) und zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik für Strom (AgNeS) abhängen. Grundsätzlich werden jedoch bereits heute wichtige Impulse für eine verbesserte Systemintegration von EEG-Anlagen – u. a. durch Speicher – gesetzt, deren volle Wirksamkeit sich allerdings erst noch entfalten muss.

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Planungsrechtliche Besonderheiten und Voraussetzungen von Hybridprojekten aus Windenergie und Photovoltaik

Potsdam, 6. November 2025

In einem Vortrag mit dem Titel „Planungsrechtliche Besonderheiten und Voraussetzungen von Hybridprojekten aus Windenergie und Photovoltaik“ hat Dr. Stephan Wagner von der Stiftung Umweltenergierecht auf der 53. Sitzung der Bund-Länder-Initiative Windenergie (BLWE) Ergebnisse aus dem Abschlussbericht „Hybridprojekte aus Windenergie und Photovoltaik. Chancen und Herausforderungen der Doppelnutzung“ zum Vorhaben „Abbau von Hemmnissen beim Repowering von Windenergieanlagen“ vorgestellt. Gezeigt wurde, wie Hybridprojekte aus Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen im Rahmen der geltenden planungsrechtlichen Rechtslage bereits heute rechtssicher umgesetzt werden können, ohne den Vorrang der Windenergie in Windenergiegebieten und deren Anrechnung auf die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu gefährden.

Aktuelle Entwicklungen bei der Stromvermarktung durch Genossenschaften aus rechtlicher Sicht

Eschwege, 5. November 2025

Auf Einladung der Landesagentur Hessen hat Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht auf einem Vernetzungstreffen für Genossenschaften im Rahmen des Projekts Plan2Heat einen Vortrag gehalten. Darin ging sie auf verschiedene Aspekte bei der Stromvermarktung durch Energiegenossenschaften ein: Wird Strom an der Strombörse vermarktet, sind zunehmend die restriktiveren Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz zu beachten, die zum Entfall der EEG-Vergütung bei negativen Preisen führen. Eine Alternative zur Strombörse kann die Direktvermarktung an Letztverbraucher sein, bei der allerdings umfangreiche Vorgaben zu beachten sind, wie etwa Lieferantenpflichten. Inwiefern hier das jüngst vom Bundestag beschlossene Energy Sharing eine Lösung sein kann, wurde im Vortrag ebenfalls thematisiert.

Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Markus Ludwigs für vier weitere Jahre in den Stiftungsrat gewählt

Würzburg, 4. November 2025

Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Markus Ludwigs bleiben für vier weitere Jahre Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Umweltenergierecht. Das beschoss der Stiftungsrat. „Wir freuen uns sehr, dass Professorin Schlacke und Professor Ludwigs sich bereiterklärt haben, die Arbeit der Stiftung weiterhin zu unterstützen“, erklärt Prof. Dr. Thorsten Müller, Stiftungsvorstand und wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht. „Ihre Expertise und Erfahrung sind für uns als Forschungseinrichtung besonders wertvoll. Im Namen des gesamten Teams der Stiftung Umweltenergierecht möchte ich mich daher herzlich für ihr Engagement bedanken und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.“

Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand in Fragen der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung der Stiftung Umweltenergierecht und wacht über den Stiftungszweck.