Archiv für Juli 2023

Der Rechtsrahmen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne: vereinheitlichungs- und anpassungsbedürftig

Würzburg, 17. Juli 2023

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie „Kommunale Wärmeplanung – Rechtliche Grundlagen und neue Rechtsansätze zur Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne“ wird der sich entwickelnde Rechtsrahmen zur Erstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne erklärt und es werden Fortentwicklungsvorschläge unterbreitet.

Landesrechtlich wurden in den letzten Jahren zunehmend Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen, welche Vorgaben unter anderem zum Verfahren der Aufstellung und Ermächtigungsgrundlagen für die nötige Datenerhebung geschaffen haben. Um eine bundesweit verpflichtende Wärmeplanung mit einheitlichen Standards zu schaffen, arbeitet der Bundesgesetzgeber derzeit intensiv an einem Bundes-Wärmeplanungsgesetz, dass den Rechtsrahmen zumindest hinsichtlich der Aufstellung von Wärmeplänen vereinheitlichen soll.

Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie sind – neben des auch vom Bundesgesetzgeber erkannten Bedarfs an Vereinheitlichung – , dass Wärmepläne schon nach geltendem Recht in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind, dies aber durch die ausdrückliche Aufnahme von Wärmeplänen in die Abwägungsbelange des § 1 Abs. 6 BauGB klargestellt werden könnte. Durch die Bauleitplanung können dann Flächen für bestimmte Wärmeversorgungsoptionen gesichert werden. Ferner können von den Instrumenten des besonderen Städtebaurechts vornehmlich die städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und Stadtumbaumaßnahmen zur Umsetzung von Wärmeplänen einen Beitrag leisten. Das Recht der Konzessionsvergabe für Gasleitungen bedarf der Anpassung, damit Ziele und Maßnahmen der Wärmepläne bei der Konzessionsvergabe berücksichtigt werden können, etwa durch Lockerung des Nebenleistungsverbots. Die Festlegung von Eignungsbereichen kann schließlich eine wertvolle räumliche Hilfestellung für Maßnahmen bei der Umsetzung der Wärmepläne und der Einführung von Förderoptionen sein.

Neuer Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr: Balance zwischen Klimaschutz und Sozialverträglichkeit?

Würzburg, 13. Juli 2023

In einem Aufsatz für die EurUP befassen sich Fabian Pause, Jana Nysten und Kimberly Harder mit der Einführung des neuen Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr. Dieser soll als zusätzliches Instrument der Erreichung der Treibhausgas-Minderungsziele der EU und ihrer Mitgliedstaaten dienen. Der neue Emissionshandel verpflichtet nicht die unmittelbaren Emittenten, also z. B. Haus- oder PKW-Besitzer, sondern diejenigen, die die entsprechenden Treibstoffe in den Verkehr bringen. Die Kosten werden allerdings letztendlich bei Haushalten und Unternehmen ankommen. Um einen Anstieg der Energiekosten abzumildern, wurden entsprechende Regelungen in den neuen Emissionshandel integriert. Zudem soll der neue Klima-Sozialfonds den Mitgliedstaaten ermöglichen, insbesondere sozial schwache Haushalte weitergehend zu unterstützen und Investitionen anzustoßen. Der Aufsatz erläutert die neuen Regelungen und beleuchtet, wie eine Balance zwischen Klimaschutz und Sozialverträglichkeit erreicht werden soll.

Online-Seminar zur neuen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung im Gebäudeenergiegesetz

Würzburg, 13. Juli 2023

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zuletzt kontrovers diskutiert. In einem 60-minütigen Online-Seminar erläuterte Dr. Maximilian Wimmer die wichtigsten geplanten Neuregelungen und Zusammenhänge des Gesetzes und beantwortete die Fragen der zahlreichen Teilnehmenden. Zuvor ordnete Prof. Dr. Thorsten Müller im Rahmen einer kurzen Einführung die Bedeutung der einstweiligen Anordnung des BVerfG zum GEG aus rechtswissenschaftlicher Sicht ein.

Auf der Agenda stand zunächst ein Überblick über die neuen Inhalte des GEG, insbesondere zur Ausgestaltung der 65 %-Regel und deren Verknüpfung mit dem geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. Es wurde ein Einblick in die Grundsystematik und die verschiedenen Erfüllungsoptionen gegeben. Zudem wurden geplante Ausnahmen und Übergangsregelungen dargestellt. Auch Beratung, Fördermöglichkeiten und Mieterschutz standen im Fokus.

Die Folien sind hier zum Download verfügbar.

 

Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch § 6 WindBG

Wiesbaden, 11. Juli 2023

Auf Einladung des Bundesverbands WindEnergie hat Frank Sailer auf dem WindBranchentag Rhein/Main/Saar zu den europarechtlichen Hintergründen und der Grundstruktur des neuen § 6 WindBG gesprochen. Er kommt in seiner Gesamtbewertung zum Fazit, dass die Neuregelung das Verhältnis zwischen Artenschutz und erneuerbaren Energien neu austariert und die erneuerbaren Energien erstmals nicht mehr wie normale Bauvorhaben behandelt werden, sondern primär als Klimaschutzmaßnahme gesehen werden. Durch den Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die „modifizierte“ Artenschutzprüfung können die Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem soll der zunächst bis Ende Juni 2024 befristete § 6 WindBG über eine Anschlussregelung in der geplanten Änderung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie dauerhaft fortgeführt werden können.

Einordnung des neuen Gebäudeenergiegesetzes: Was bedeutet die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung und die Verknüpfung mit der Wärmeplanung?

Münster, 11. Juli 2023

Auf Einladung des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster hat Dr. Maximilian Wimmer bei den Münsteraner Gesprächen zum Umwelt- und Planungsrecht, den Vortrag „Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes“ gehalten. Er ordnete dabei die Kernaspekte der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Zusammenhänge mit dem geplanten Wärmeplanungsgesetz (WPG) aus rechtlicher Perspektive ein.

Auf der Agenda stand zunächst ein Überblick über die neuen Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes, insbesondere zur Ausgestaltung der 65 %-Regel. Es wurde ein Einblick in die Grundsystematik und die verschiedenen Erfüllungsoptionen gegeben. Ferner wurden geplante Ausnahmen und Übergangsregelungen dargestellt sowie auch Beratung, Fördermöglichkeiten und Mieterschutz in den Blick genommen.

Zudem wurde das relevante Grundkonzept und die (zeitliche) Verknüpfung mit der künftig verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung erläutert.

Abschließend ging Dr. Maximilian Wimmer noch auf die Zusammenhänge mit dem Europarecht ein. Er stellte hier insbesondere dar, welche möglichen zukünftigen Umsetzungsverpflichtungen mit Blick auf Gebäude- und Energieeffizienz zu erwarten sind.

Welche Vorgaben für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Europa werden in den Trilogverhandlungen zum Gas-Wasserstoff-Paket verhandelt?

Schweinfurt, 11. Juli 2023

In seinem Vortrag heute auf der Veranstaltung „Energiegipfel Mainfranken-Tauberfranken 2023 – Wasserstoff: Luxus oder Grundlage der Energiewende?“ hat Oliver Antoni überblicksartig vorgestellt, welche wesentlichen Inhalte das sog. Gas-Wasserstoff-Paket der EU in Bezug auf Vorgaben für „spezielle“ Wasserstoffinfrastruktur beinhaltet. Wenn die genauen Inhalte auch noch in den laufenden Trilogverhandlungen von EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat vereinbart werden müssen, zeichnen sich doch einige Regelungen bereits ab. So sollen etwa Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastrukturen in der Regel höchstens noch 2 Jahre dauern. Die herkömmlichen Entflechtungsvorgaben sollen im Wesentlichen auch für Wasserstoffnetzbetreiber gelten. Und der Drittzugang zu diesen Netzen muss künftig, nach unterschiedlichen Auffassungen zwischen Kommission und Parlament einerseits und dem Rat, ab 2031 bzw. erst ab 2036 gelten. Bis dahin soll es nur einen verhandelten Drittzugang geben. Als Ausblick ging Oliver Antoni auf den geplanten neuen § 28r E-EnWG ein, der die zeitnahe Schaffung von überregionalen Transportkapazitäten in Deutschland, durch ein sog. Wasserstoff-Kernnetz, erreichen soll.

Studie zeigt weiteren Handlungsbedarf bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie

Würzburg, 30. Juni 2023

Das Forschungsprojekt Flächenanalyse Windenergie an Land II ist erfolgreich zu Ende gegangen. In ihrem Abschlussbericht „Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“ zeigen die Forschenden von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht weiteren Handlungsbedarf für den Gesetzgeber bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie und ergänzend auch die Zulassung von Windenergievorhaben auf.

Die im Auftrag des Umweltbundesamts erstellte Studie analysiert die bis Ende 2021 deutschlandweit formal für die Windenergie ausgewiesenen Flächen und ihre tatsächliche Verfüg- und Nutzbarkeit. Auf dieser Grundlage werden die zusätzlichen Flächenbedarfe zum Erreichen der mittel- und langfristigen Ausbauziele ermittelt und schließlich Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber abgeleitet.

Verschiedene Handlungsempfehlungen und auch die Ergebnisse der quantitativen Analysen sind bereits in die Reform des einschlägigen Rechtsrahmens im Wind-an-Land-Gesetz und weiteren Gesetzen eingeflossen. Mit der Ausweitung kommunaler Freiheiten zur Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie wird aktuell in der Folge der Wind-an-Land-Strategie eine weitere Handlungsempfehlung aus dem Abschlussbericht diskutiert. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Flächenbereitstellung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren werden angeregt.

Zum Abschlussbericht

Zur Pressemitteilung von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht