Archiv für Dezember 2021

Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Markus Ludwigs erweitern den Stiftungsrat der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 7. Dezember 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht erweitert ihren Stiftungsrat um zwei neue Mitglieder. „Mit Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Markus Ludwigs haben wir zwei renommierte Rechtswissenschaftler gewinnen können, die den Stiftungsrat menschlich und fachlich hervorragend ergänzen“ freut sich Thorsten Müller.

Prof. Dr. Sabine Schlacke ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- und Umweltrecht und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) der Universität Greifswald. Sie ist außerdem Co-Vorsitzende im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) und Co-Vorsitzende des Lenkungskreises der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS). Prof. Dr. Markus Ludwigs ist Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Die Stiftung Umweltenergierecht freut sich über zwei neue Mitglieder im Stiftungsrat.

Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand in Fragen der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung der Stiftung Umweltenergierecht und wacht über den Stiftungszweck. Dem Stiftungsrat gehören weiterhin Prof. Dr. Helmuth-Schulze-Fielitz (Vorsitz), Prof. Dr. Franz Reimer (stellv. Vorsitz) und Prof. Dr. Monika Böhm an.

Mehr zum Stiftungsrat

 

Stiftung Umweltenergierecht teilt Erfahrungen zu deutschen Experimentierklauseln mit italienischen Wissenschaftlern

Würzburg/Trieste, 2. Dezember 2021

Mit ihrem Vortrag „Regulatory Sandbox in Germany – The SINTEG-Regulation: Lessons learnt“ haben Daniela Fietze und Oliver Antoni heute über die Erfahrungen mit der für die SINTEG-Vorhaben (Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende) geschaffenen Experimentierklausel berichtet. Sie stellten vor, aus welchen Gründen eine Experimentierklausel erforderlich war und wie dies durch Einführung einer Verordnungsermächtigung und Erlass der SINTEG-Verordnung umgesetzt wurde.  Abschließend erörterten sie, welche Lehren man aus den Erfahrungen mit der SINTEG-V für die Gestaltung künftiger Experimentierklauseln ziehen kann.

Das neue Klimaschutzgesetz entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Würzburg, 2. Dezember 2021

In seinem aufsehenerregenden Beschluss vom März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Bundes-Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde das Gesetz kurzfristig noch im Sommer 2021 überarbeitet. Passen die Änderungen nun zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts? Daniela Fietze, Hannah Scheuing und Thorsten Müller kommen in einem neuen Aufsatz zu dem Ergebnis, dass das neue Klimaschutzgesetz den Anforderungen entspricht. Der Gesetzgeber hat aber die Gelegenheit verpasst, das Klimaschutzgesetz umfassend zu reformieren. Anhand verschiedener aktueller Entwicklungen machen die Autoren deutlich, dass das Klimaschutzgesetz weiter überarbeitet werden muss. Dazu zählt insbesondere das Zusammenspiel mit den europäischen Vorgaben sowie die dieses Jahr erstmalig angewandten Kontrollmechanismen des Gesetzes.

Der Aufsatz ist in der Zeitschrift 6/2021 für die gesamte Energierechtspraxis – EnergieRecht (ER) erschienen. Er stellt auch die Entscheidung des Gerichts vor und legt die wesentlichen Entscheidungsgründe sowie die juristischen Neuerungen dar.