Im 12. Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht „Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren nach der Freiflächenausschreibungsverordnung – Untergesetzliche Festlegungen und verfassungrechtliche Vorgaben“ stellt Katharina Merkel, LL.M. (Aberdeen) zunächst den üblichen Rechtsschutz gegen Entscheidungen der BNetzA nach dem EEG 2014 dar, gefolgt von einer Erläuterung der nach § 39 FFAV vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, ob der durch § 39 FFAV gewährte Rechtsschutz mit der Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist.