Reformen des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) sind mittlerweile sehr komplex und zeitintensiv geworden, während der Ausbau der erneuerbaren Energien drängt. Im Auftrag von Agora Energiewende hat die Stiftung Umweltenergierecht einen Vorschlag erarbeitet, wie künftige Gesetzgebungsverfahren zum EEG vereinfacht und beihilfefrei werden könnten. Hierzu wird eine Aufteilung des EEG in zwei Gesetze vorgeschlagen. Das bisherige EEG würde die jetzige Finanzierungsstruktur beibehalten und könnte somit durch Mittel aus dem Bundeshaushalt weiter bezuschusst werden. Das neue EEG würde kostengünstige neue Anlagen mit dem Finanzierungsmechanismus des EEG 2012 ohne Bundeszuschüsse finanzieren, der nach dem EuGH-Urteil vom März 2019 keine Beihilfe darstellt. Das neue EEG könnte somit schlanker werden und ohne vorherige Durchführung eines Genehmigungsverfahren bei der EU-Kommission in Kraft treten.
Das Konzeptpapier zu diesem Vorschlag finden Sie im Blog-Beitrag der Agora Energiewende.